Alles über ohne zusätzliche Kosten oder organisatorischen Aufwand für die Pflegebedürftigen.
Das Nettoeinkommen auserkoren die Höhe des zu leistenden Unterhalts. Berechnungsgrundlage ist allerdings nicht Dasjenige reine Broterwerb, sondern es können von diesem bestimmte festgelegte Aufwendungen außerdem der sogenannte Selbstbehalt abgezogen werden.Angemessener Hausrat sowie ein angemessenes Hausgrundstück, Dasjenige von der pflegebedü